Kieferregulierungen
Es ist nie zu spät. Nach diesem Motto können Zahnfehlstellungen in jedem Alter behoben werden. Zur Korrektur von Kieferfehlstellungen wird bei Heranwachsenden die Funktionskieferorthopädie eingesetzt. Aber auch Erwachsenen, die unter einer falschen Kieferlage leiden, kann durch kombinierte kieferorthopädisch-kieferchirurgische Behandlungen geholfen werden.
Zahnspangen können auch Folgeschäden vorbeugen, die durch Zahn- und Kieferfehlstellungen entstehen. Dies sind z. B. Erkrankungen der Zähne (Karies), des Zahnhalteapparates (Parodontitis) und der Kiefergelenke.
- Kieferorthopädische Analyse
- Frühbehandlungen (damit eine Zahn- oder Kieferfehlstellung schon im Kindesalter korrigiert wird)
- Funktionskieferorthopädie (zur Behebung von Kieferfehlstellungen bei Heranwachsenden)
- Kieferorthopädische Behandlung von Kindern und Jugendlichen (mit losen und festen Zahnspangen)
- Erwachsenenbehandlung auch mit kombiniert kieferorthopädisch-kieferchirurgischen Therapien
Präprothetische Behandlung (im Vorfeld einer Zahnsanierung)
Gratiszahnspange & Bezuschussung durch Krankenkassen für Kinder & Jugendliche
Die Ordination Dentalmedizin Dr. Sommer ist von allen Krankenkassen als Wahlkieferorthopädische Ordination für diese Art von Fehlstellungen zugelassen.
Wenn eine Fehlstellung nach IOTN 4 oder 5 vorliegt, sind die Voraussetzungen für die Gratiszahnspange gegeben. Der Wahlarzttarif für eine festsitzende kieferorthopädische Behandlung für Patienten im Alter zwischen 11 und 18 Jahren liegt zwischen € 4.700 bis € 6.500,-. Die Rückvergütung durch die Krankenkasse im Falle einer IOTN 4 oder 5 Klassifizierung liegt bei € 3.042.- bis € 3.650.-. Auch mindere Schweregrade sind in vielen Fällen behandlungswürdig. Die Höhe der Bezuschussung durch die Krankenkassen wird von diesen im Einzelfall nach Befundaufnahme und Antragstellung festgelegt.
Für Behandlungen bei Kindern im Wechselgebiss (vor dem 11. Lebensjahr) gelten unterschiedliche Regeln von der teilweisen Rückerstattung bis zur kompletten Übernahme je nach Versicherungsträger. Der Wahlarzttarif für eine Behandlung im Wechselgebiss vor dem 11. Lebensjahr liegt in der Regel zwischen 1.100.- bis 1.900.- €.
Rückerstattung für Erwachsene
Für Erwachsene ab 18 Jahren gelten unterschiedliche Regeln der Rückerstattung je nach Versicherungsträger. Im Rahmen eines persönlichen Beratungsgespräches erstellen wir Ihren individuellen Heilkostenplan und informieren Sie über die möglichen Zuschüsse durch Ihre Krankenkasse.
Die Krankenfürsorgeanstalten (KFA) gewähren wie bisher teils großzügige Zuschüsse zu den Behandlungskosten.